Informationen über den Gelben Sack
Gemäß der Verpackungsverordnung werden Einwegverpackungen im Landkreis Schwäbisch Hall über den Gelben Sack erfasst. Einwegverpackungen sind in der Regel mit dem "Grünen Punkt" gekennzeichnet.
Was darf in den Gelben Sack?
Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbundmaterial sauber und lose, ohne Inhaltsreste.
Was darf nicht in den Gelben Sack?
- Gebrauchsgegenstände aus Kunststoffen
- Abdeckfolien ohne Grünen Punkt
- Papier, Karton und Glas
- Restmüll aller Art (z.B. Windeln, Tapeten, Hygienepapier, Servietten)
Welcher Abholrhythmus gilt für den Gelben Sack?
Die Abholung erfolgt einmal monatlich ab Haus. Die Abfuhrtermine sind im Müllkalender aufgeführt.
Wie bekommt man die Gelben Säcke?
Die erforderlichen Säcke werden einmal pro Jahr an alle Haushalte verteilt. Wer bei der Verteilung vergessen wurde oder wer einen Mehrbedarf hat, erhält die erforderlichen Säcke beim Landratsamt Schwäbisch Hall an der Info-Stelle im Foyer oder im Zimmer 243 und auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises.
Der Gelbe Sack ist Bestandteil des im Landkreis Schwäbisch Hall eingerichteten Dualen Systems, dessen Träger die ARGE GmbH ist.
Es handelt sich hierbei um ein rein privatwirtschaftlich organisiertes Rücknahme- und Verwertungssystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen.
Fragen zur Verteilung der Gelben Säcke beantwortet das für den jeweiligen Bereich zuständige Abfuhrunternehmen.
Abfuhrunternehmen
Firma Pfahler, Fon: 09851/571120
- Crailsheim, Fichtenau, Frankenhardt, Kirchberg/Jagst, Kreßberg, Rot am See, Satteldorf, Stimpfach, Wallhausen
Firma Veolia Umweltservice, Fon: 07191/957460
- Blaufelden, Braunsbach, Bühlertann, Bühlerzell, Gerabronn, Ilshofen, Langenburg, Obersontheim, Schrozberg, Untermünkheim, Vellberg, Wolpertshausen; Schwäbisch Hall Gebiete: 1, 4
Firma Schäf, Fon: 07192/920134
- Gaildorf, Fichtenberg, Mainhardt, Michelbach/B., Michelfeld, Oberrot, Rosengarten, Sulzbach-Laufen; Schwäbisch Hall Gebiete: 2, 3