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Sonnenstrahlen im kühlen Wald
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Gebühren

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Abfallgebührenstruktur

Die Müllgebühren im Landkreis Schwäbisch Hall ab 01.01.2008 setzen sich für Haushalte und Gewerbebetriebe aus einer Pflichtgebühr (Jahresgebühr wird einmal pro Jahr erhoben und bezieht sich auf die Nutzung aller öffentlicher Entsorgungsanlagen) und einer Leerungsgebühr (nach Anzahl der Leerungen) zusammen.

Die Abrechnung der Abfallgebühren erfolgt einmal im Jahr über den Abfallgebührenbescheid, der die Pflichtgebühr und die Leerungsgebühr beinhaltet.

Die gechipten Rest- und Biomülltonnen werden bei Tonnenbestellung kostenlos vom Landkreis Schwäbisch Hall als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Der erstmalige Tonnentausch ist kostenfrei. Für jeden weiteren Tonnentausch wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.

1. Jahresgebühr

Die Jahresgebühr wird zum 01.01.2010 gesenkt, es gelten folgende Gebührensätze:

1.1. Jahresgebühr für Haushalte

Die Müllgebühren richten sich nach der Anzahl der gemeldeten Personen auf einem Grundstück bzw. einer Hauseinheit mit eigener Hausnummer.

Unterjährige Änderungen bei der Personenzahl werden mit der Jahresendabrechnung berücksichtigt.

  • 1  Personen/Grundstück = 55,50 EUR/Jahr
  • 2 Personen/Grundstück = 78,00 EUR/Jahr
  • 3 Personen/Grundstück = 96,00 EUR/Jahr
  • 4 Personen/Grundstück = 114,00 EUR/Jahr
  • 5 Personen/Grundstück = 132,00 EUR/Jahr
  • 6 Personen/Grundstück = 150,00 EUR/Jahr
  • 7 Personen/Grundstück = 168,00 EUR/Jahr
  • jede weitere Person = 21,90 EUR/Jahr
  • bewohnbare Grundstücke = 55,50 EUR/Jahr

1.2. Jahresgebühr für Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige Betriebsstätten

Die Pflichtgebühr wird nach der Anzahl und Größe der bereit gestellten Restmülltonnen bzw. nach dem Mindestvorhaltevolumen erhoben. Sie beträgt für

  • einen 60 l-Restmüllbehälter (Mindestvorhaltevolumen Gewerbe
    (angelehnt an Betriebe mit bis zu 3 Beschäftigten) = 40,20 EUR
  • einen 120 l-Restmüllbehälter
    (angelehnt an Betriebe mit bis zu 6 Beschäftigten) = 80,40 EUR
  • einen 240 l-Restmüllbehälter
    (angelehnt an Betriebe mit bis zu 13 Beschäftigten) = 160,80 EUR

Die weitergehende Einstufung des Mindestvorhaltevolumens erfolgt in Anknüpfung an die Beschäftigtenzahl. Übersteigen die genutzten Restmüllbehälter das Mindestvorhaltevolumen, wird nach tatsächlich genutztem Restmüllbehältervolumen veranlagt.

  • Pflichtgebühr für einen 1.100 l-Restmüllbehälter bei 14-täglicher Leerung = 704,00 EUR
  • Pflichtgebühr für einen 1.100 l-Restmüllbehälter bei wöchentlicher Leerung = 1.408,00 EUR

Jahresgebühr für besonders gelagerte Fälle:

  • Kleingewerbe = 28,80 EUR

2. Mengenbezogene Gebühren

Die mengenbezogenen Gebühren bleiben im Jahr 2010 unverändert. Für die Entsorgung des Rest- und Biomülls und die Selbstanlieferung gelten folgende Gebührensätze:

2.1. Mengengebühr bei der Rest- und Biomüllabfuhr

Die Anzahl der Leerungen wird über einen Elektronik-Chip erfasst und zusammen mit dem Jahresgebührenbescheid abgerechnet.

Für das Jahr 2008 wurden für jede Tonne zwölf Leerungen als Vorauszahlung erhoben, die mit dem Jahresbescheid 2009 leerungsgenau abgerechnet werden. Bei 1,1 m³-Containern mit wöchentlichem Leerungsrhythmus wurden als Vorauszahlung 48 Leerungen angesetzt.

Für das Jahr 2009 errechnet sich die Höhe der Leerungsgebühr zunächst  nach der Anzahl der im Jahr 2008 tatsächlich stattgefundenen Leerungen. Die leerungsgenaue Endabrechnung erfolgt dann im Jahr 2010.

Beim Restmüll beträgt die Leerungsgebühr für

  • eine 60 l-Restmülltonne = 1,50 EUR/Leerung
  • eine 120 l-Restmülltonne = 3,00 EUR/Leerung
  • eine 240 l-Restmülltonne = 6,00 EUR/Leerung
  • einen 1.100 l-Restmüllcontainer = 27,50 EUR/Leerung

Beim Biomüll beträgt die Leerungsgebühr für

  • eine 60 l-Biomülltonne = 1,00 EUR/Leerung
  • eine 120 l-Biomülltonne = 2,00 EUR/Leerung
  • eine 240 l-Biomülltonne = 4,00 EUR/Leerung

2.2 Abfallanlieferungen zu den Entsorgungszentren in Schwäbisch Hall- Hessental und Blaufelden

  • Grünabfälle, Rindenabfälle und andere leicht verrottbare Abfälle = 75,00 EUR/t
  • Altholz = 100,00 EUR/t
  • Sortierreste aus Sortieranlagen = 250,00 EUR/t
  • Hausmüll oder hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, auch mit Kunststoffen = 250,00 EUR/t
  • Nicht verwertbarer Bauschutt ,auch mit Kunststoffen = 250 EUR/t
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