Beschließen und Beraten
Für bestimmte Aufgaben bildet der Kreistag zur Arbeitserleichterung beschließende Ausschüsse. Diese beschließen in Fachfragen, welche der Kreistag ihnen zur dauernden und selbstständigen Erledigung übertragen hat oder beraten Angelegenheiten für die Entscheidung im Kreistag vor.
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der Landrat bzw. sein ständiger allgemeiner Stellvertreter, der Erste Landesbeamte. Außerdem hat jeder Ausschuss einen weiteren stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte gewählt. Der Landrat hat als Vorsitzender nur bei den Vorberatungen Stimmrecht.
Der Kreistag hat folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
Daneben gibt es noch den gesetzlich vorgeschriebenen
Die genaue Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Ausschüssen und dem Kreistag ist in der Hauptsatzung geregelt.