Wappen mit Schriftzug "Landkreis Schwäbisch Hall"

Volltextsuche

deutsch  englisch  französisch   russisch   türkisch   polnisch
Sonnenstrahlen im kühlen Wald
Sonnenstrahlen im kühlen Wald
 
Gut für eine Erfrischung: das Naturerlebnisbad Wallhausen
Gut für eine Erfrischung: das Naturerlebnisbad WallhausenAnsicht der Comburg
Ansicht der Comburg
 

Darstellung

Darstellung verkleinernDarstellung auf Browserstandard zurücksetzenDarstellung vergrößern

Seiteninhalt

Ausschüsse allgemein

Beschließen und Beraten

Für bestimmte Aufgaben bildet der Kreistag zur Arbeitserleichterung beschließende Ausschüsse. Diese beschließen in Fachfragen, welche der Kreistag ihnen zur dauernden und selbstständigen Erledigung übertragen hat oder beraten Angelegenheiten für die Entscheidung im Kreistag vor.

Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der Landrat bzw. sein ständiger allgemeiner Stellvertreter, der Erste Landesbeamte. Außerdem hat jeder Ausschuss einen weiteren stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte gewählt. Der Landrat hat als Vorsitzender nur bei den Vorberatungen Stimmrecht.

Der Kreistag hat folgende beschließende Ausschüsse gebildet:

Daneben gibt es noch den gesetzlich vorgeschriebenen

Die genaue Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Ausschüssen und dem Kreistag ist in der Hauptsatzung geregelt.

Diese Seite ausdrucken
 

Weitere Informationen

Allgemeine Öffnungszeiten

Landratsamt Schwäbisch Hall | Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall | Fon: 0791/755-0 | Fax: 0791/755-7362