Der Kreistag - ein Überblick
Organe des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat.
Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. Er wird für die Dauer von fünf Jahren von den wahlberechtigten Kreiseinwohnern gewählt.
Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm oder einem Ausschuss bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.
Die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. Sitzungen der Ausschüsse, die der Vorberatung für den Kreistag dienen, sind dagegen in der Regel nicht öffentlich.
Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den ehrenamtlich tätigen Kreisräten. Die Zahl der Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.
Dem am 7. Juni 2009 gewählten Kreistag gehören 58 Mitglieder, darunter sechs Frauen, an.
Hier finden Sie eine Liste der Kreisrätinnen und Kreisräte.
Der Kreistag der Amtsperiode 2009 - 2014 besteht aus fünf Fraktionen, CDU, FREIE, SPD, FDP; die Parteien Bündnis 90/Die Grünen und die ÖDP bilden die Fraktion Die Grünen/ÖPD.
Hier geht’s zu den Fraktionsvorsitzenden und der Sitzverteilung.
Weitere Fragen beantwortet die Geschäftsstelle des Kreistags unter Fon: 0791/755-7544, Fax: 0791/755-7545 oder per E-Mail: u.buerkert@landkreis-schwaebisch-hall.de.