Wappen mit Schriftzug "Landkreis Schwäbisch Hall"

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Sonnenstrahlen im kühlen Wald
Sonnenstrahlen im kühlen Wald
 
Gut für eine Erfrischung: das Naturerlebnisbad Wallhausen
Gut für eine Erfrischung: das Naturerlebnisbad WallhausenAnsicht der Comburg
Ansicht der Comburg
 

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Beschreibung Kreistag

Der Kreistag

Der Kreistag

Er ist die Vertretung der Kreiseinwohner und wird von den wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises jeweils für fünf Jahre gewählt.

Den Vorsitz hat der Landrat. Hier werden alle Grundsatzlinien und wichtigen Angelegenheiten entschieden, soweit diese nicht bereits durch Bundes- oder Landesvorgaben vorgeschrieben sind, bzw. dem Landrat vorbehalten sind.
Die Zahl der Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises. Im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es 58 ehrenamtliche Kreisräte.

Daneben gibt es noch Ausschüsse. Diese beschließen selbstständig Aufgaben, die ihnen der Kreistag zur dauernden Erledigung übertragen hat oder beraten Angelegenheiten für die Entscheidung im Kreistag vor.

Im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es folgende beschließende Ausschüsse:

sowie den gesetzlich vorgeschriebenen

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Weitere Informationen

Nachbarkreise

Die Nachbarkreise des Landkreises Schwäbisch Hall sind:

Der Landkreis Schwäbisch Hall besteht aus 30 Städten und Gemeinden. Crailsheim und Schwäbisch Hall sind hierbei Große Kreisstädte.

Sitzungstermine

Den aktuellen Sitzungsplan des Kreistages erhalten Sie im Bereich "Aktuelles".

Weiter zur Rubrik "Sitzungstermine Kreistag"

Landratsamt Schwäbisch Hall | Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall | Fon: 0791/755-0 | Fax: 0791/755-7362