Der Kreistag
Er ist die Vertretung der Kreiseinwohner und wird von den wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises jeweils für fünf Jahre gewählt.
Den Vorsitz hat der Landrat. Hier werden alle Grundsatzlinien und wichtigen Angelegenheiten entschieden, soweit diese nicht bereits durch Bundes- oder Landesvorgaben vorgeschrieben sind, bzw. dem Landrat vorbehalten sind.
Die Zahl der Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises. Im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es 58 ehrenamtliche Kreisräte.
Daneben gibt es noch Ausschüsse. Diese beschließen selbstständig Aufgaben, die ihnen der Kreistag zur dauernden Erledigung übertragen hat oder beraten Angelegenheiten für die Entscheidung im Kreistag vor.
Im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es folgende beschließende Ausschüsse:
sowie den gesetzlich vorgeschriebenen