Wappen mit Schriftzug "Landkreis Schwäbisch Hall"

Volltextsuche

deutsch  englisch  französisch   russisch   türkisch   polnisch
Vellberger Straßengalerie
Vellberger Straßengalerie
 
Schöner Blick auf das Sonnenblumenfeld
Schöner Blick auf das SonnenblumenfeldKanufahrer im Kocher
Kanufahrer im Kocher
 

Darstellung

Darstellung verkleinernDarstellung auf Browserstandard zurücksetzenDarstellung vergrößern

Seiteninhalt

Problemstoffsammelstelle

Was sind Problemstoffe?

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Säuren und Laugen, Farben, Lacke, Klebemittel, Altöl, Lösungsmittel, Verdünnung, Reinigungsmittel, Foto- und Laborchemikalien, Medikamente, ölverunreinigte Betriebsmittel, Spraydosen, Batterien, quecksilberhaltige Teile aus Mess- und Schaltinstrumenten.

Wo können sie abgegeben werden?

  • Bei der stationären Sammelstelle Hasenbühl in Schwäbisch Hall-Hessental.
    Öffnungszeiten: Mittwoch von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

  • Beim Umweltmobil, das jährlich im Herbst an 65 Sammelstellen im Landkreis Schwäbisch Hall halt macht. Die Sammeltermine werden immer rechtzeitig in den Kreiszeitungen und Gemeindeblättern bekannt gegeben.
    Achtung: Beim Umweltmobil wird kein Altöl angenommen!

Welche Regeln müssen bei der Abgabe beachtet werden?

  • Für Problemstoffe gilt eine Mengenbeschränkung von 100 Litern pro Anlieferer.
  • Für Altmedikamente und Batterien gilt diese Mengenbeschränkung nicht.
  • Die Behältnisse dürfen eine Größe von 20 Litern nicht überschreiten.
  • Bei Säuren und Laugen werden nur Behältnisse mit einem Inhalt bis zu 2 Litern angenommen.
  • Die Problemstoffe müssen einschließlich Behältnis persönlich abgegeben werden, die Beschriftung muss über den Inhalt Auskunft geben. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich nicht um Originalgebinde handelt.

Wer darf Problemstoffe bei der Sammelstelle des Landkreises Schwäbisch Hall abgeben?

  • Private Haushalte dürfen Problemstoffe kostenlos abgeben. Die Anlieferung von Altöl ist allerdings auch für private Haushalte gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 0,50 EUR pro Liter.

  • Gewerbebetriebe und Schulen dürfen Problemstoffe bis zu einer Jahreshöchstmenge von 2.000 kg gegen Gebühr bei der stationären Sammelstelle Hasenbühl abgeben. Für Gewerbebetriebe und Schulen besteht beim Umweltmobil keine Abgabemöglichkeit.

Gebührenordnung für gewerbliche Anlieferungen bei der Problemstoffsammelstelle Hasenbühl

  1. Preisgruppe:
    Altöl (pro Liter) 0,50 EUR
  2. Preisgruppe:
    feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel, Ölfilter 1,00 EUR pro Kilogramm
  3. Preisgruppe:
    Farben, Lacke, Klebemittel, Fotochemikalien (flüssig) 1,50 EUR pro Kilogramm
  4. Preisgruppe:
    Reinigungsmittel, Laugen, Säuren 2,00 EUR pro Kilogramm
  5. Preisgruppe:
    Lösungsmittel, Spraydosen 2,50 EUR pro Kilogramm
  6. Preisgruppe:
    Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel 6,00 EUR pro Kilogramm
  7. Preisgruppe:
    Laborchemikalien, Fotochemikalien (fest) 9,00 EUR pro Kilogramm
  8. Preisgruppe:
    Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände, 30,00 EUR pro Kilogramm

Beratungstelefon
Herr Dr. Bock: Fon: 0791/755-7318

Diese Seite ausdrucken
 

Weitere Informationen

Allgemeine Öffnungszeiten

Landratsamt Schwäbisch Hall | Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall | Fon: 0791/755-0 | Fax: 0791/755-7362