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Sonnenstrahlen im kühlen Wald
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Gut für eine Erfrischung: das Naturerlebnisbad Wallhausen
Gut für eine Erfrischung: das Naturerlebnisbad WallhausenAnsicht der Comburg
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Ämter Schnellübersicht

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Brand- & Katastrophenschutz

Diese Stabsstelle bündelt die verschiedenen Aufgaben aus den Bereichen
 

  • Feuerwehrwesen und Vorbeugender Brandschutz
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Wehrangelegenheiten

I. Feuerwehrwesen und Vorbeugender Brandschutz

Zur Sicherstellung eines geordneten und erfolgreichen Einsatzes der Feuerwehr bei Bränden, bei der technischen Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, berät und bildet das Landratsamt die kreisangehörigen Feuerwehren zusätzlich aus und überwacht ihre Aufstellung, den Leistungsstand sowie ihre Einsatzbereitschaft.

Feuerwehrwesen:

  • Feuerwehrausbildung, Führungsorganisation
  • Fortbildungsveranstaltungen
  • Feuerwehrleistungsabzeichen
  • Beratung der Feuerwehren und Gemeinden bei Einsatztaktik, bei Beschaffungen und Ausrüstung
  • Einsatzleitung bei Großeinätzen
  • Ehrung von Feuerwehrangehörigen
  • Förderung von Feuerwehren

Vorbeugender Brandschutz:

  • Brandschutzsachverständiger
  • Brandschutztechnische Stellungnahmen
  • Beratung der Bürger, der Gemeinden und der Architekten

Weitere Informationen zum Thema Feuerwehr erhalten Sie beim Innenministerium Baden-Württemberg http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de sowie bei der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg http://www.lfs-bw.de

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Für den Aufsichtsbezirk West:  
(Altkreis Schwäbisch Hall und Limpurger Land)  
     
Landratsamt Schwäbisch Hall
Kreisbrandmeister Jürgen Mors
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/755-7346
Fax: 0791/755-7433
j.mors@landkreis-schwaebisch-hall.de

Für den Aufsichtsbezirk Ost:
(Altkreis Crailsheim)  

Landratsamt Schwäbisch Hall
- Außenstelle Crailsheim -
Kreisbrandmeister Werner Vogel
In den Kistenwiesen 2/1
74564 Crailsheim
Fon: 07951/492-5135
Fax: 07951/492-5146
w.vogel@landkreis-schwaebisch-hall.de

II. Zivil- und Katastrophenschutz, Wehrangelegenheiten

Zivil- und Katastrophenschutz:

Nach den Vorgaben des Zivilschutzgesetzes ist Aufgabe des Zivilschutzes, durch nicht-militärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen, deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Wenn Naturereignisse, Unfälle oder Unglücke das Ausmaß von Katastrophen annehmen, dann greift der Katastrophenschutz ein, der zusätzlich zu den täglich im Einsatz stehenden Diensten (Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst) für Leben, Gesundheit und Eigentum der Bürger tätig wird.

Nach §1 Abs. 2 Landeskatastrophenschutzgesetz ist

eine Katastrophe ein Geschehen, das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.

Katastrophenschutz ist eine Aufgabe des Staates. Sie wird wahrgenommen durch die Katastrophenschutzbehörden und den Katastrophenschutzdienst.
               
Die Katastrophenschutzbehörden (Innenministerium, Regierungspräsidien, Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise) treffen alle Vorbereitungen für den Fall von Katastrophen. Sie sind verantwortlich für einen wirksamen Katastrophenschutzdienst. Tritt eine Katastrophe ein, leiten die Katastrophenschutzbehörden ihre Bekämpfung. Dabei werden alle Hilfsmöglichkeiten der Gemeinden und des Katastrophenschutzdienstes zusammengefasst.
 
Der Katastrophenschutzdienst im Landkreis wird gebildet und getragen von den Gemeinden als Träger der Feuerwehr - www.kjf-sha.de , von den Hilfsorganisationen (DRK - www.drk-schwaebischhall.de , ASB - www.asb-schwaebisch-hall.de und DLRG - www.bez-schwaebisch-hall.dlrg.de) und von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - www.thwcrailsheim.de und www.thw-schwaebischhall.de , die der Bund zur Leistung von technischer Hilfe bei Unglücksfällen und Katastrophen aufgestellt hat. Darüber hinaus unterhält der Landkreis je eine Einheit des Führungsdienstes (Führungsstab / Technische Einsatzleitung - www.tel-sha.de und des Veterinärdienstes, die insbesondere bei der Tierseuchenbekämpfung zum Einsatz kommt.
 
Der Katastrophenschutz ist in Friedenszeit Ländersache. Den Katastrophenschutz im Verteidigungsfall, den sogenannten Zivilschutz, führen die Länder, Landkreise und kreisfreien Städte im Auftrag des Bundes aus. Hierzu ergänzt der Bund das bei den Ländern vorhandene Hilfeleistungspotenzial in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Dienst, Sanitätswesen und Betreuung.
 
Wehrpflichtige bzw. Zivildienstpflichtige haben die Möglichkeit, sich vom Wehrdienst bzw. Zivildienst freistellen zu lassen, wenn sie sich für die Dauer von mindestens 6 Jahren zum Dienst im Katastrophenschutz gegenüber einer der Hilfsorganisationen verpflichten (siehe Lebenslagen - Lebenssituation - Wehrdienstausnahmen).

Weitere Informationen zum Thema
Bevölkerungsschutz - Katastrophenschutz erhalten Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe  www.bbk.bund.de sowie beim Innenministerium Baden-Württemberg www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de.

Wehrangelegenheiten

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Landratsamt Schwäbisch Hall
Harald Fritz
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/755-7206
Fax: 0791/755-97206
h.fritz@landkreis-schwaebisch-hall.de

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Allgemeine Öffnungszeiten

Formulare A-Z & Infoblätter

Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".

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Landratsamt Schwäbisch Hall | Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall | Fon: 0791/755-0 | Fax: 0791/755-7362