Sozialamt
Das Sozialamt gewährt kommunale und staatliche Sozialleistungen. Darüber hinaus nimmt es die Aufgaben der Betreuungsbehörde, der Schuldnerberatung sowie die Aufgaben der Versorgungsverwaltung wahr.
Im Wesentlichen werden folgende Sozialhilfeleistungen des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) bearbeitet:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Folgende staatliche Sozialleistungen werden gewährt:
- Wohngeld für Bewohner der kreisangehörigen Gemeinden ohne die Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim
- Schüler-BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
- Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
- Soziales Entschädigungsrecht:
- Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Soldatenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetzt (SVG)
- Zivildienstleistendeversorgung nach dem Zivildienstgesetz (ZDG)
- Häftlingshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG)
- SED-Unrechtsbereinigung nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (SED-UnBerG)
- Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht:
- Ausweise
- Wertmarken
- Parkerleichterungen für Bewohner der kreisangehörigen Gemeinden. Die Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim sind für ihren Bereich selbst zuständig.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie in der Rubrik Formulare A-Z
Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Schwäbisch Hall hat Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten in Betreuungsverfahren. Ein Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten zu erledigen.
Kontakt & Öffnungszeiten
Hausanschrift:
Landratsamt Schwäbisch Hall
- Sozialamt -
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/755-7710
Fax: 0791/755-7426
sozialamt@landkreis-schwaebisch-hall.de
Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.
Amtsleiterin:
Martina Steinecke
Zimmer: 123
Fon: 0791/755-7382
Fax: 0791/755-97382
m.steinecke@landkreis-schwaebisch-hall.de
Ansprechpartner
Hilfe außer- und innerhalb von Einrichtungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Kriegsopferfürsorge
Auskunft erhalten Sie im Zimmer 155
Tel. 0791/755-7710
Fax 0791/9755-7426
sozialamt@landkreis-schwaebisch-hall.de
Heranziehung Unterhaltspflichtiger:
Marga Kurr
Zimmer: 139
Fon: 0791/755-7344
Fax: 0791/755-97344
m.kurr@landkreis-schwaebisch-hall.de
Schuldnerberatung:
Auskunft
Zimmer: 155
Fon: 0791/755-7422
Fax: 0791/755-97422
schuldnerberatung@landkreis-schwaebisch-hall.de
Sprechzeiten:
Nur nach vorheriger Terminabsprache.
Betreuungen:
Elsbeth Stegmeier
Zimmer: 147
Fon: 0791/755-7432
Fax: 0791/755-97432
e.stegmeier@landkreis-schwaebisch-hall.de
Betreuungsverein:
Michael Köhler
Zimmer: 063
Fon: 0791/755-7480
Fax: 0791/755-97480
m.koehler@landkreis-schwaebisch-hall.de
http://www.btv-schwaebisch-hall.de/
Wohngeld:
(Für Bewohner der kreisangehörigen Gemeinden. Die Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim sind für ihren Bereich selbst zuständig)
Susanne Dieterich
Zimmer: 182
Fon: 0791/755-7385
Fax: 0791/755-97385
s.dieterich@landkreis-schwaebisch-hall.de
Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende, Bundesausbildungsförderung (SchülerBAföG) und Aufstiegsfortbildungsförderung (MeisterBAföG):
Ellen Bornemann
Zimmer: 180
Fon: 0791/755-7338
Fax: 0791/755-97338
e.bornemann@landkreis-schwaebisch-hall.de
Schwerbehindertenrecht:
Roswitha Baier
Zimmer: 132
Fon: 0791/755-7803
Fax: 0791/755-97803
r.baier@landkreis-schwaebisch-hall.de
Sigrid Erdmann
Zimmer: 132
Fon: 0791/755-7804
Fax: 0791/755-97804
s.erdmann@landkreis-schwaebisch-hall.de
Parkerleichterung für Behinderte:
(Für Bewohner der kreisangehörigen Gemeinden. Die Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim sind für ihren Bereich selbst zuständig)
Simone Nassen
Zimmer: 130
Fon: 0791/755-7808
Fax: 0791/755-97808
s.nassen@landkreis-schwaebisch-hall.de
Soziales Entschädigungsrecht:
Gerhard Laib
Zimmer: 130
Fon: 0791/755-7809
Fax: 0791/755-97809
g.laib@landkreis-schwaebisch-hall.de
Opferberater:
Ralf-Dieter Fischer
Zimmer 124
Fon: 0791/755-7805
Fax: 0791/755-97805
r.fischer@landkreis-schwaebisch-hall.de
Seniorenbüro im Landratsamt Schwäbisch Hall
Im Aufbau befindet sich derzeit das Seniorenbüro im Landkreis Schwäbisch Hall. Diplom-Pflegewirtin Dilek Toy (Jahrgang 1970) leitet das Seniorenbüro und ist als Altenhilfefachberaterin ansprechbar in allen Fragen der Seniorenarbeit und Altenhilfe im Landkreis Schwäbisch Hall.
Zu den Aufgaben des Seniorenbüros gehören:
- Vernetzung und Koordination der Angebote im Landkreis Schwäbisch Hall
- Unterstützung bei der (Weiter-) Entwicklung der Angebote für ältere Menschen in den Kommunen des Landkreises
- Altenhilfefachberatung
Dilek Toy
Zimmer 161
Fon: 0791/755-7879
Fax: 0791/755-97879
d.toy@landkreis-schwaebisch-hall.de
Sprechzeiten:
- telefonisch zu den üblichen Öffnungszeiten
- persönlich nur nach Terminabsprache
Hilfe für Kriminalitätsopfer:
WEISSER RING Außenstelle Schwäbisch Hall
Wilhelm Zeich
An den Schönäckern 9
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 07907/588105
http://www.weisser-ring.de/
Mit der Einführung der Hartz IV Gesetze hat der Landkreis Schwäbisch Hall sich zu einer Kooperation mit der Agentur für Arbeit in Schwäbisch Hall entschieden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten somit sowohl die Regelleistungen des Sozialgesetzbuch II (SGB II) als auch die kommunalen Leistungen wie z.B. die Mietkosten von der eigens dafür gegründeten ARGE SoziAL.
Die ARGE SoziAL hat ihre Dienstsitze in Schwäbisch Hall und Crailsheim.
Telefonische Anfragen können Sie unter den nachfolgend aufgeführten Telefonnummern stellen. Sie erreichen hier unser Service-Center, in dem Ihre Anfragen so weit möglich beantwortet werden. Falls dies nicht möglich sein sollte, erhalten Sie innerhalb von 2 Arbeitstagen einen Rückruf von der ARGE SoziAL. Selbstverständlich können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Leider ist es aufgrund des hohen Arbeitsanfalls nicht möglich, Ihnen die Durchwahlnummern der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE SoziAL mitzuteilen.
Arbeitslosengeld II (so genannte Harz IV Leistungen)
ARGE SoziAl Schwäbisch Hall
Bahnhofstraße 18
74523 Schwäbisch Hall
Geldleistungen:
Fon: 0180/100300850-581
Fax: 0180/100300850-725
ARGE-SchwaebischHall.SHA-Leistung@arge-sgb2.de
Markt und Integration:
Fon: 0180/100300850-582
Fax: 0180/100300850-721
ARGE-SchwaebischHall.SHA-Vermittlung@arge-sgb2.de
Außenstelle
Worthingtonstraße 14
74564 Crailsheim
Geldleistungen:
Fon: 0180/100300852-581
Fax: 0180/100300852-758
ARGE-SchwaebischHall.CR-Leistung@arge-sgb2.de
Markt und Integration:
Fon: 0180/100300851-583
Fax: 0180/100300851-759
ARGE-SchwaebischHall.CR-Vermittlung@arge-sgb2.de
http://www.arbeitsagentur.de/
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Zuständig für folgende Verfahren: