Amt für Migration
Das "Amt für Migration" im Landratsamt koordiniert und regelt die Migration der Zuwanderer im Landkreis. Es ist hauptsächlich zuständig für
- Ausländer
- Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und Asylberechtigte
- Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge
- Aussiedler und Spätaussiedler
von der Einreise bis zur Einbürgerung oder Beendigung des Aufenthalts, aber auch für
Dem Amt gehören folgende "Fachbereiche" an:
- Ausländerrecht/Rechtsangelegenheiten
- Asylrecht/Aufnahmebehörde/Leistungsbehörde/Wohnheimverwaltung
- Integration/Eingliederung
- Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde/Personenstandsrecht
"Schwerpunkte" der Arbeit sind:
- Steuerung der Zuwanderung im Landkreis
- Aufenthalts- und Arbeitsrecht für Ausländer
- Asylverfahrensrecht und Asylbewerberleistungsrecht
- Förderung der freiwilligen Rückkehr in den Heimatstaat
- Beendigung des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
- Unterbringung und Versorgung in den Wohnheimen
- Integration in die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Feststellung der Staatsangehörigkeit
- Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
- Aufsicht über das Personenstandswesen, Namensänderungen, Lebenspartnerschaften, Versicherungsaufsicht.
Kontakt & Öffnungszeiten
Hausanschrift:
Landratsamt Schwäbisch Hall
- Amt für Migration -
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/755-0 oder 755 + Durchwahl
Fax: 0791/755-7495
Amt-fuer-Migration@landkreis-schwaebisch-hall.de
Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.
Amtsleiter:
Hubert Kiesel
Fon: 0791/755-7500
h.kiesel@landkreis-schwaebisch-hall.de
In den Fachbereichen werden folgende Aufgaben erledigt:
Ausländerbehörde
Allgemeine Beratung und Betreuung, Visumverfahren, Verpflichtungserklärungen für Besuchseinladungen, Erteilung und Verlängerung von Reiseausweisen und Ausweisersätzen, Verpflichtungen zu Sprachkursen, Aufenthaltstitel (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse), Arbeitsmigration inkl. -genehmigung für Drittausländer, Härtefall- und Bleiberechtregelungen, Feststellung und Bescheinigung des Aufenthaltsrechts von EU-Bürgern, Ent-scheidungen nach ARB 1/80, ausländerrechtliche Verwarnungen, Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen, Ausweisungen, Abschiebungen und Zurückschiebungen von Ausländern, Gerichts- und Widerspruchsverfahren, Aufnahme und Rückführung von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen, Fachaufsicht im Pass-, Personalausweis- und Meldewesen.
Ansprechpartnerin:
Fachbereichsleiterin / stellv. Amtsleiterin Inge Maile
Fon: 0791/755-7262
i.maile@landkreis-schwaebisch-hall.de
Asylbehörde / untere Aufnahmebehörde / Leistungsbehörde / Wohnheimverwaltung
Aufnahme der ausländischen Flüchtlinge und Spätaussiedler, Wohnheimvertragsrecht einschließlich Betriebsabwicklung und Unterhaltung der Wohnheime, Nutzungsordnungen, Unterbringung und Versorgung, Leistungsgewährung, Duldungen und Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnisse und sonstige Verlassenserlaubnisse, Härtefall- und Bleiberechtsregelungen, Umzüge von Asylbewerbern und abgelehnten Asylbewerbern, Wohnheimwiderrufe, Hausverbote, Anschlussunterbringungen, Erteilung von Reiseausweisen an Asylberechtigte, Ausweisungen, Abschiebungen, Zurückschiebungen, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren, Rückführung von ausländischen Flüchtlingen, Beratung und Betreuung der Wohnheimbewohner, Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.
Ansprechpartner:
Fachbereichsleiter Dietmar Zahlmann
Fon: 0791/755-7378
Fax: 0791/755-7472
d.zahlmann@landkreis-schwaebisch-hall.de
Integration / Eingliederung
Förderung der Integration von Zuwanderern im Landkreis, Umsetzung Nationaler Integrationsplan, Landesintegrationsplan und kreisinternes Integrationskonzept, Entwicklung und Durchführung von Integrationsprojekten für Zuwanderer, Geschäftsführung des kreisweiten Arbeitskreises für Migration und des Arbeitskreises des Europäischen Sozialfonds (ESF), Führung der Arbeitsgemeinschaft Integration, Integrationsbüro für alle Zuwanderer, Anlauf- und Beratungsstelle für Aussiedler und Spätaussiedler und Familienangehörige, Eingliederungshilfe für Spätaussiedler.
Ansprechpartnerin:
Fachbereichsleiterin Corinna Zahlmann
Fon: 0791/755-7512
Fax: 0791/755-7495
c.zahlmann@landkreis-schwaebisch-hall.de
Staatsangehörigkeitsbehörde / Einbürgerungsbehörde / Personenstandsrecht
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, Feststellung von Staatenlosigkeit, Einbürgerungen von Ausländern, Beibehaltung, Entlassung und Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, Rücknahme von Einbürgerungen, Erklärungserwerb und Ausschlagung, Optionsregelung, Personenstandswesen mit Aufsicht über 31 Standesämter und 126 Standesbeamte/innen im Landkreis, öffentlich-rechtliche Namensänderungen, Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Versicherungsaufsicht, Zwangsgeld, Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen, Gerichtsverfahren.
Ansprechpartnerin:
Fachbereichsleiterin Kerstin Seitz
Fon: 0791/755-7496
Fax: 0791/755-7495
k.seitz@landkreis-schwaebisch-hall.de
Zuständig für folgende Verfahren: