Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung. Wir beobachten und bewerten die Auswirkungen der sozialen Lebens- und der Umweltbedingungen auf die Gesundheit.
Grundlage ist das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und eine Vielzahl anderer Gesetze. Wichtig ist u. a. das Infektionsschutzgesetz, dieses ist am 01.01.2001 in Kraft getreten. Neu ist die am 01.01.2003 in Kraft getretene Verordnung über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung-TrinkwV 2001) vom 21.05.2001.
Das Gesundheitsamt ist eine beratende Behörde und hat den Ursachen von Gesundheitsgefährdungen nachzugehen und auf ihre Beseitigung hinzuwirken, darüber zu wachen, dass die Anforderungen der Hygiene eingehalten werden, um Infektionskrankheiten zu verhüten, Maßnahmen der Gesundheitsförderung anzuregen und zu koordinieren.
Das Gesundheitsamt informiert, lesen Sie die aktuellen Informationen unter "Gesundheit Aktuell".
Kontakt & Öffnungszeiten
Hausanschrift:
Landratsamt Schwäbisch Hall
-Gesundheitsamt-
Gaildorfer Straße 12
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/5802-0
Fax: 0791/9567943
gesundheitsamt@landkreis-schwaebisch-hall.de
Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.
Außenstelle:
Landratsamt Schwäbisch Hall
-Gesundheitsamt-
Beuerlbacher Straße 49 - 51
74564 Crailsheim
Fon: 07951/9408-0
Fax: 07951/940823
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Amtsleiterin:
Dr. Renate Lorenz-Lauermann
Fon: 0791/5802-0
Unsere Tätigkeitsfelder:
- Amtsärztlicher Dienst
- Bescheinigungen für Institutionen
- Gutachten
- HIV Beratung / HIV Test (anonym, kostenlos)
- Zeugnisse
- Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Hygiene und Gesundheitsschutz
- Beratungen für Einrichtungen
- Infektionsschutz
- Umweltschutz (Wasser, Boden, Luft)
- Impfberatung
- Jugend- und Schulärztlicher Dienst
- Einschulungsuntersuchungen
- Koordination bei Frühförderung
- Läuseberatung / Läuseüberwachung
- Jugendzahnärztlicher Dienst
- Trinkwasser und Badegewässer
- Tuberkuloseüberwachung
Zuständig für folgende Verfahren: