Wappen mit Schriftzug "Landkreis Schwäbisch Hall"

Volltextsuche

deutsch  englisch  französisch   russisch   türkisch   polnisch
Sonnenstrahlen im kühlen Wald
Sonnenstrahlen im kühlen Wald
 
Gut für eine Erfrischung: das Naturerlebnisbad Wallhausen
Gut für eine Erfrischung: das Naturerlebnisbad WallhausenAnsicht der Comburg
Ansicht der Comburg
 

Darstellung

Darstellung verkleinernDarstellung auf Browserstandard zurücksetzenDarstellung vergrößern

Seiteninhalt

Ämter Schnellübersicht

Sie befinden sich hier: Startseite » Landratsamt » Ämter Schnellübersicht

Forstamt

Das Forstamt Schwäbisch Hall betreut im Landkreis den Staatswald und den Körperschaftswald, bestehend aus 30 Gemeindewäldern, den Wäldern der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ sowie dem Wald der Evangelischen Pfarrgutverwaltung in Michelbach. Außerdem wird eine Vielzahl von Privatwäldern betreut.
Mit 47 % bildet der Kleinprivatwald den größten Anteil der Waldbesitzarten. 32 % der Fläche ist Staatswald, gefolgt vom Körperschaftswald mit 16 % und dem Großprivatwald mit 4 %.

Dem Forstamt sind 9 Betriebsreviere und 10 Dienstleistungsreviere (Beratung und Betreuung im Kommunal- und Privatwald) zugeordnet.

Die am häufigsten vorkommende Baumart in den Wäldern des Landkreises ist die Fichte, auch wenn diese durch die Stürme Wiebke und Lothar sowie der anhaltenden Borkenkäferkalamität in den letzten Jahren immer mehr zurückgeht.
Anstelle der zurückgehenden Fichte treten zunehmend Laubbäume und die Douglasie.

Die insgesamt 2.270 Hektar großen Waldflächen der Stiftung Hospital zum heiligen Geist, der Stadt Schwäbisch Hall sowie der Gemeinde Rosengarten sind nach den internationalen FSC-Richtlinien (Forest Stewardship Council) zertifiziert.

Der gesamte Staatswald Baden-Württembergs und somit auch der Staatswald im Forstamt Schwäbisch Hall, alle anderen Gemeindewälder im Landkreis und viele Forstbetriebsgemeinschaften sind mit dem PEFC-Siegel (Programme for Endorsement of Forest Certification Schemes) ausgezeichnet.

Dienstleistungen:

Als Dienstleister steht das Forstamt kommunalen und privaten Waldbesitzern zur Seite.

Im Kommunalwald übt das Forstamt die Betriebsleitung aus. Weiterhin kann gegen Kostenbeitrag die Beförsterung durch einen Revierleiter erfolgen. Das Forstamt vermarktet das Holz der kommunalen Waldbesitzer.

Dienstleistungen für private Waldbesitzer erbringt das Forstamt durch Beratung, Betreuung (incl. Holzverkauf), technische Hilfe und Mitwirkung bei der Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft.
Die Beratung umfasst alle Fragen des Waldbesitzers, die den Wald und dessen Bewirtschaftung betreffen. Der Privatwaldbesitzer kann sich somit z.B. über Holzernte und -verkauf, die standortgerechte Baumartenwahl, Schutz gegen Forstschädlinge, Durchforstungen, Wegebau und Sortimentsaushaltung informieren.

Für die Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft ist das Forstamt Ansprechpartner von der Antragstellung bis zur Fördermittelzusage (in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium). Die Beratung erfolgt kostenlos.

Im Gegensatz zur Beratung ist die Betreuung kostenpflichtig. Sie wird nach aktuellen Kostensätzen der Privatwaldverordnung abgerechnet. Zur Betreuung gehören z.B. Holzauszeichnen, Organisation der Holzernte und der Holzverkauf über das Forstamt.

Die technische Hilfe umfasst die Unterstützung des Waldbesitzers bei Maßnahmen, die er durch eigene Kapazitäten nicht erfüllen kann. Dazu gehören z.B. die Mithilfe durch forstliches Personal bei der Holzernte oder der Maschineneinsatz.

Zusätzlich zu den „klassischen“ Aufgaben des Forstamtes gewinnt die Waldpädagogik immer mehr an Bedeutung. Hier wird Kindern und Erwachsenen der Wald als Lebensraum, natürliche Ressource und Lebensgrundlage näher gebracht. Zu diesem Zweck werden auf Nachfrage Waldführungen für Schulen, Kindergärten oder andere interessierte Gruppen angeboten.

2010 gibt es unter dem Titel „Waldbegegnungen“ ein Programm mit Veranstaltungen für kleine und große waldinteressierte Menschen.

Programm zu den Waldbegegnungen   
Anmeldung zu den Waldbegegnungen

Außerdem gibt es im Bereich des Forstamtes zahlreiche Waldspielplätze und Grillstellen. Der Waldjugendzeltplatz in Schwäbisch Hall - Baierbach Hof bietet rund 150 Jugendlichen Platz. Interessierte können sich beim Forstamt anmelden.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit der entgeltlichen Jagd- und Fischereiausübung.

Hoheitsfunktion

Als staatliche Behörde überwacht das Forstamt im Rahmen der Forstaufsicht die Einhaltung der Bestimmungen des Waldgesetztes. Bei allen Planungen prüft es die Auswirkung der vorgesehenen Maßnahmen auf den Wald. Ziel ist es, Störungen der Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion des Waldes zu verhindern.

Aus- und Fortbildung

Das Forstamt bietet die Ausbildung zum Forstwirt/in an. In den Ausbildungsstellen Sittenhardt und am Sixenhof werden jährlich Auszubildende eingestellt und ausgebildet.

Motorsägenlehrgänge werden vom Stützpunkt Sixenhof durchgeführt. Informationen hierüber sind im Forstamt in Schwäbisch Hall erhältlich.

Kontakt & Öffnungszeiten

Hausanschrift:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Forstamt
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/755-7877
Fax: 0791/755-7855
forst-schwaebisch-hall@landkreis-schwaebisch-hall.de

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Amtsleiter Dr. Andreas Wickel

Amtsleiter:
Dr. Andreas Wickel
Fon: 0791/755-7877

 

Diese Seite ausdrucken
 

Weitere Informationen

Allgemeine Öffnungszeiten

Formulare A-Z & Infoblätter

Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".

Weiter zur Rubrik "Formulare A-Z & Infoblätter"

Landratsamt Schwäbisch Hall | Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall | Fon: 0791/755-0 | Fax: 0791/755-7362