Das Landesprogramm Stärke hat zum Ziel, durch Stärkung der Elternkompetenzen, insbesondere der Erziehungskompetenzen, die Kinder zu stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern.
Das Programm besteht aus zwei Komponenten
- Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Wert von 40 Euro an Eltern von Neugeborenen
- Angebote zur weiteren Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen
Bildungsgutscheine
Ablauf:
- Der Bildungsgutschein im Wert von 40 Euro wird den Eltern durch die Wohnsitzgemeinde (bei Pflege- und Adoptivkindern durch das Jugendamt) zugeschickt.
- Die Eltern geben den Gutschein bei der Buchung eines Kurses ihrer Wahl beim Veranstalter ab.
- Dieser gewährt einen entsprechenden Gebührenerlass, d.h. bei Kursen mit einer Gebühr von 40 Euro fallen für die Eltern keine Gebühren an, bei Kursen mit höheren Gebühren wird der Gutscheinwert angerechnet.
- Der Veranstalter reicht den Gutschein mit der Unterschrift der Eltern beim Jugendamt ein.
Voraussetzungen:
- Die Eltern haben mit ihrem Kind den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
- Mit der Teilnahme an einem Familienbildungskurs wird bis zum ersten Geburtstag des Kindes begonnen.
- Der Gutschein muss bei Veranstaltern eingelöst werden, die Organisationen angehören, die die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet haben oder die mit der Billigung des Jugendamtes der Rahmenvereinbarung beigetreten sind.
Kurse:
- Grundkurs zur Entwicklung von Kindern im ersten Lebensjahr (8 Unterrichtseinheiten)
- Vier Themenkurse aus unterschiedlichen Bereichen
- Teilzahlung für Kurse von längerer Dauer, die sich u.a. auch mit Fragen, die ältere Kinder betreffen, erstrecken dürfen.
Über die aktuellen Kursangebote im Landkreis Schwäbisch Hall informiert ein entsprechender Flyer.
Besondere Lebenssituation
Für Familien in einer besonderen Lebenssituation
- Alleinerziehung
- Frühe Elternschaft
- Gewalterfahrung
- Krankheit, Sucht oder Behinderung eines Familienmitglieds
- Mehrlingsversorgung
- Migrationshintergrund
- Pflege- und Adoptivfamilie
- Trennung oder Tod eines Familienmitglieds
werden spezielle Kurse und Einzelfallberatung angeboten.
Die aktuellen Angebote entnehmen Sie dem entsprechenden Flyer.
Weitere Informationen
Kontakt
Birgit Niesner
Jugendamt
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/755-7645
b.niesner@landkreis-schwaebisch-hall.de