Der Gesundheitszustand der Zähne wird bundesweit vom 3. bis 18. Lebensjahr durch gruppenprophylaktische Maßnahmen überwacht.
Im Landkreis Schwäbisch Hall wird die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe durch die Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit, einem Verband gebildet aus der Kreiszahnärzteschaft, der in der Region vertretenen gesetzlichen Krankenkassen und dem Gesundheitsamt, umgesetzt.